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Schulpflicht

Schuleintritt

Das Volksschulgesetz schreibt die Schulpflicht ab dem Kindergartenalter vor. Der Kindergartenbesuch ist obligatorisch. Kindergartenpflichtig sind alle Kinder, welche bis zum 31. Juli des betreffenden Jahres vierjährig sind. Die Schulpflicht umfasst 11 Jahre:

  • 2 Jahre Kindergarten
  • 6 Jahre Primarstufe
  • 3 Jahre Sekundarstufe

Um die Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit optimal unterstützen zu können, bestehen verschiedene Angebote und Möglichkeiten.
Alle Schullaufbahnentscheide werden immer zusammen mit den Eltern, Lehrpersonen und allenfalls Fachpersonen gefällt.

Schullaufbahn-Entscheide

Alle Schullaufbahnentscheide werden aufgrund einer Gesamtbeurteilung getroffen.
Grundlage für die Gesamtbeurteilung bilden die Schulleistungen sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.
 
Die Wegleitung Beurteilung und Schullaufbahnentscheide [pdf, 447 KB] der Bildungsdirektion des Kantons Zürich beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Beurteilungen bei Schullaufbahnentscheiden
  • Verzögerte Einschulung oder Rückstellung
  • Wiederholen einer Klasse, provisorische Promotion
  • Überspringen einer Klasse
  • Übertritt in die Sekundarstufe

Regelung Rückstellung der Einschulung [pdf, 78 KB]

Sonderpädagogische Massnahmen

Unser sonderpädagogische Konzept [pdf, 240 KB] basiert auf der neueren Erkenntnis der Sonderpädagogik, dass Schulschwierigkeiten von Kindern immer auch durch ihr Umfeld mitgeprägt werden.
Weitere Informationen zu unseren sonderpädagogische Massnahmen