Das Volksschulgesetz schreibt die Schulpflicht ab dem Kindergartenalter vor. Der Kindergartenbesuch ist obligatorisch. Kindergartenpflichtig sind alle Kinder, welche bis zum 31. Juli des betreffenden Jahres vierjährig sind. Die Schulpflicht umfasst 11 Jahre:
Um die Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit optimal unterstützen zu können, bestehen verschiedene Angebote und Möglichkeiten.
Alle Schullaufbahnentscheide werden immer zusammen mit den Eltern, Lehrpersonen und allenfalls Fachpersonen gefällt.
Alle Schullaufbahnentscheide werden aufgrund einer Gesamtbeurteilung getroffen.
Grundlage für die Gesamtbeurteilung bilden die Schulleistungen sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.
Die Wegleitung Beurteilung und Schullaufbahnentscheide [pdf, 447 KB] der Bildungsdirektion des Kantons Zürich beantwortet unter anderem folgende Fragen:
Regelung Rückstellung der Einschulung [pdf, 78 KB]
Unser sonderpädagogische Konzept [pdf, 240 KB] basiert auf der neueren Erkenntnis der Sonderpädagogik, dass Schulschwierigkeiten von Kindern immer auch durch ihr Umfeld mitgeprägt werden.
Weitere Informationen zu unseren sonderpädagogische Massnahmen