Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule. (§28 VSV)
Eltern können ohne Dispensationsgründe für ihre Kinder sechs Jokertage pro Stufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe) beantragen. Bitte beachten Sie die Regelung Jokertage [pdf, 86 KB].
Schülerinnen und Schüler können aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch dispensiert werden. Dabei werden die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse berücksichtigt (§29 VSV). Die Eltern stellen frühzeitig ein schriftliches Gesuch an die Schulpflege. Bitte beachten Sie die Regelung Absenzen und Dispensationen [pdf, 71 KB].