Das Gemeindegesetz (LS 131.1) sieht in § 42 Abs. 2 vor, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offen legen.
Die Interessenbindungen der Mitglieder der Primarschulpflege werden auf der Homepage der Gemeinde Obfelden publiziert:
Interessenbindung Primarschulpflege Obfelden