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Interessenbindungen

Das Gemeindegesetz (LS 131.1) sieht in § 42 Abs. 2 vor, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offen legen.

Die Interessenbindungen der Mitglieder der Primarschulpflege werden auf der Homepage der Gemeinde Obfelden publiziert:

Interessenbindung Primarschulpflege Obfelden